
Gesetz über die interne Teilung beamtenversorgungsrechtlicher Ansprüche von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Versorgungsausgleich (Bundesversorgungsteilungsgesetz - BVersTG)
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a) Interne Teilung.Die interne Teilung erfolgt steuerneutral. Die Übertra-gung des Ausgleichswerts des zu teilenden Anrechts ist nach §3 Nr.55a S.1 EStG für beide Ehegatten steuerfrei. Im Hinblick auf die späteren Leistungen aus dem übertragenen Anrecht er-hält der Ausgleichsberechtigte auch steuerrechtlich die gleiche Rechtsstellung Suche nach Versorgungsausgleich – Seite 1
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(4) Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes in der vom 1. Januar 2018 an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen. Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am 1. November 2018 in Kraft.

Gesetz über die interne Teilung beamtenversorgungsrechtlicher Ansprüche von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Versorgungsausgleich ( Bundesversorgungsteilungsgesetz - BVersTG). Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis . BVersTG.

VersAusglG | BGB | FamFG | BVersTG | SGB VI

Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) Gesetz über die interne Teilung beamtenversorgungsrechtlicher Ansprüche von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im

Bayerischer VerfGH, Urteil vom 25.02.2013 - Vf. 17-VII-12 ... Der Antragsteller wendet sich darüber hinaus dagegen, dass der Landesgesetzgeber nicht tätig geworden ist, um den bundesgesetzlichen Grundsatz der internen Teilung beamtenversorgungsrechtlicher Ansprüche beim Versorgungsausgleich (vgl. § 9 Abs. 2, §§ 10, 16 Abs. 1 VersAusglG) im Hinblick auf die Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten